Freitag, 23. Dezember 2011

Ab 1. Januar 2012 Änderungen bei der verbilligten Vermietung


Von: Haus & Grund

Haus & Grund: Vermieter sollten Miethöhen überprüfen

Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue steuerliche Regelungen bei der verbilligten Vermietung von Wohnungen. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund rät Vermietern deshalb, ihre Miethöhen zu überprüfen. Andernfalls könnte es zu steuerlichen Mehrbelastungen kommen.

Wie Haus & Grund erläutert, müssen ab Januar 2012 diejenigen Vermieter, die von ihren Mietern weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete verlangen, künftig damit rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten nur noch anteilig anerkennt. Bisher lag diese Grenze bei 56 Prozent. Typische Werbungskosten sind zum Beispiel Gebäudeabschreibungen, Zinskosten und Verwaltungsausgaben. Die bisher notwendige Überschussprognose, mit der ein Vermieter den vollen Werbungskostenabzug erreichen kann, wenn er zwischen 56 und 75 Prozent der üblichen Marktmiete verlangt, entfällt ab dem kommenden Jahr.

Grundsätzlich ist es unerheblich, ob es sich bei den Mietern um Angehörige oder fremde Dritte handelt. Handlungsbedarf besteht insbesondere für Vermieter, die bislang eine Miete in Höhe von 56 bis 66 Prozent der Marktmiete verlangen und dabei eine positive Überschussprognose vorweisen können. Diese Vermieter können bisher die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallenden Kosten voll steuerlich geltend machen. Künftig gilt dies nur, wenn mindestens 66 Prozent der üblichen Marktmiete vereinbart sind. Gegebenenfalls muss der betroffene Vermieter also in diesen Fällen allein aus steuerlichen Gründen die Miete erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die ortsübliche Marktmiete in der Vergangenheit stark gestiegen ist. Weitere Hinweise zu diesem Thema geben die örtlichen Haus & Grund-Vereine.


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