Sonntag, 13. November 2011

Haus & Grund: Mieterhöhungen sorgfältig formulieren


Von: Haus & Grund

Mieterbund stachelt Mieter zur Ablehnung auf

"Checken Sie Ihre Mieterhöhung! Die 10 häufigsten Vermieterfehler!" Das ist der Titel des MieterMagazins im Oktober 2011. In blumiger Sprache stellt die Autorin des Beitrags dar, wie Mieter Flüchtigkeitsfehler eines Vermieters nutzen können, um eine berechtigte Mieterhöhung zu vermeiden. Sollte Ihr Mieter diesen Artikel gelesen haben, wird aus der nächsten Mieterhöhung vielleicht ein Streitfall. 

Ein Beispiel aus dem Artikel: Die Mieterin könne sich die Hände reiben und die Mieterhöhung in den Papierkorb werfen, wenn der Vermieter übersehen habe, dass die bereits vor Jahren ausgezogene Mitbewohnerin immer noch im Mietvertrag stehe. Formal ist diese Einschätzung zutreffend. Dahinter steht jedoch der Sachverhalt, dass eine Mieterin auszieht, ohne ihrerseits den Mietvertrag zu kündigen. Dieses Fehlverhalten der Mieter sollen diese für sich nutzen, um die inhaltlich zutreffende Mieterhöhung zu umgehen. Dies zeigt, wie der Mieterbund den Mietern empfiehlt, aus einem Entgegenkommen des Vermieters Vorteile zu schlagen.

Diese Tipps werden mit Stimmungsmache gegen Vermieter garniert. Möglich sei natürlich, dass ein Vermieter Fehler mache – „vielleicht wolle er es aber einfach mal versuchen“. Es wird unterstellt, dass Vermieter bewusst mit falschen Angaben arbeiten, um Mieterhöhungen in betrügerischer Weise zu erschleichen. Und überhaupt sei die Fehlerquote hoch. So lässt sich der Geschäftsführer eines Mieterbundes mit der Aussage zitieren, dass „ein Viertel der Mieterhöhungen falsch ist“. Vermietern ist daher zu empfehlen, sich für ein Mieterhöhungsverlangen der professionellen Hilfe eines Haus & Grund Ortsvereins zu bedienen. Wer selbst ein Mieterhöhungsverlangen durchführen will, muss alle erforderlichen Formalien beachten.

Das Mieterhöhungsverlangen sollte gemäß § 558a BGB folgende Angaben enthalten: 
Benennung von Vermieter und allen Mietern
die betroffene Mietwohnung
Bezeichnung des Mietvertrages
eine Aufforderung an den Mieter, der im Schreiben zu bezeichnenden Mieterhöhung zuzustimmen
die Höhe der neu verlangten Miete
den neu berechneten Gesamtzahlungsbetrag inklusive eventueller Betriebskostenvorauszahlungen oder einer Betriebskostenpauschale
Schließlich ist das Mieterhöhungsverlangen zu begründen. Gegebenenfalls sind Drittmittel für Modernisierungen abzuziehen.

Wer mehr zum Thema Mieterhöhung erfahren möchte, dem sei die Broschüre „Die Mietfibel – Ein Leitfaden für Vermieter“ (ISBN 978-3-939787-37-2, 1. Auflage 2010, 73 Seiten) empfohlen, die für 9,95 € (inkl. MwSt. zzgl. Versand) hier im Onlineshop erhältlich ist.

RA Dr. Kai H. Warnecke


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