Donnerstag, 06. August 2015

Breites Themenspektrum aufgezeigt


Von: Dr. Patrick Fröhlich

Haus- und Grundbesitzerverein Sulzbach-Rosenberg und Umgebung bietet bei Mitgliederversammlung viele Informationen für Mitglieder

Ein durchweg positives Resümee für den Verein zog Vorsitzender Lothar Köstler, als er bei der Mitgliederversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Sulzbach-Rosenberg und Umgebung seinen Rechenschaftsbericht abgab. „Die Mitgliederzahlen steigen stetig an, die Finanzen unseres Vereins sind solide und unsere Leistungen werden breit angenommen“, zeigte sich Köstler erfreut. Haus- und Grund-Mitglieder seien stets über aktuelle Änderungen informiert und erhielten bei einem Mitgliedsbeitrag von 30 Euro pro Jahr Verträge und Rat von Fachleuten stark vergünstigt.

 

Kompetente Ansprechpartner

Traditionell bot der Verein seinen Mitgliedern bei der Jahreshauptversammlung kompetente Ansprechpartner zu vielen Themen. So konnte Vorsitzender Köstler dieses Mal Petra Schöllhorn, die Stadtbaumeisterin Sulzbach-Rosenbergs, Kaminkehrermeister Markus Aigner sowie Rechtsanwalt Andreas Taubmann willkommen heißen.

 

Von Demographie bis Leerstandsentwicklung

Von Stadtbaumeisterin Petra Schöllhorn erfuhren die Mitglieder interessante Neuigkeiten zu den Themen Niederschlagswasserabgabe, Kanaldichtheitsprüfung, Leerstände und Städtebauförderung. Dabei warb Schöllhorn dafür, die Möglichkeiten der Städtebauförderungsmittel in Anspruch zu nehmen. „Im Einzelfall ist es immer ratsam, sich direkt im Stadtbauamt beraten zu lassen, da nur so eine individuell zugeschnittene Förderung erarbeitet werden kann“, so die Stadtbaumeisterin.

Auch zum Thema Leerstand hatte Schöllhorn Informationen mitgebracht. „Das städtebauliche Entwicklungskonzept hat keine signifikanten Leerstandsprobleme aufgezeigt. Wenn jedoch markante Objekte an stadtbildprägenden Lagen Defizite aufweisen, kann sich dies negativ auf die Wahrnehmung der Gesamtsituation auswirken“, erläuterte Schöllhorn. Erfreulich sei auch, dass immer mehr Investoren sich für leerstehende Gebäude interessieren und diese auch bereitwillig mit Einfühlungsvermögen sanieren würden.

 

Rauchwarnmelderpflicht spätestens ab 2018

In seinem Vortrag zum Thema Rauchwarnmelderpflicht schilderte Kaminkehrermeister Markus Aigner zunächst die rechtliche Situation. „Für alle Neubauten ab 01.01.2013 gilt bereits die Verpflichtung, Rauchwarnmelder zu installieren. Für Bestandsbauten greift noch eine Übergangsfrist bis 31.12.2017. Fakt ist also, dass ab 01.01.2018 alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein müssen“, wusste Aigner zu berichten. In diesem Zusammenhang wies er auf die gemeinsame Pflicht von Vermieter und Mieter hin. „Während der Eigentümer, also der Vermieter, für den Einbau der Melder zuständig ist, muss der Besitzer der Wohnung, also der Mieter, die Betriebsbereitschaft sicherstellen. Sofern der Vermieter sich vertraglich verpflichtet, die Betriebsbereitschaft zu gewährleisten, kann er die Kosten hierfür auf den Mieter umlegen“, erläuterte der Kaminkehrermeister weiter.

 

Mieter kaum noch zu Schönheitsreparaturen verpflichtet

Im Anschluss legte Rechtsanwalt Andreas Taubmann in seinem Referat die aktuelle Situation rund um die Schönheitsreparaturen dar. „Die Schönheitsreparaturklauseln nützen dem Vermieter nur noch in sehr wenigen Fällen. Selbst wenn die Wohnung renoviert übergeben worden ist, muss der Mieter regelmäßig nur dann renovieren, wenn die üblichen Fristen abgelaufen sind, was in der Regel frühestens nach fünf Jahren der Fall ist. Zieht der Mieter früher aus, muss er nicht renovieren. Eine individuell ausgehandelte Zusatzvereinbarung ist ebenfalls unsicher und schwer durchzuführen. Für die meisten Vermieter wird es deshalb am sinnvollsten sein, die Wohnungen nur noch unrenoviert zu vermieten. Die Folge ist, dass der Mieter die Wohnung auch nur unrenoviert zurück geben kann“, erläuterte Taubmann.

 

Zum Abschluss der Versammlung gab Vorsitzender Lothar Köstler noch einen Ausblick auf anstehende Veränderungen, die für die Vereinsmitglieder relevant sein könnten. „Der Bund wird bereits dieses Jahr mehrere Millionen in den Staatshaushalt einstellen, um den Einbruchschutz zu unterstützen. Bei der KfW wird daher das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ aufgelegt werden. Bei der Grundsteuer steht eine große Änderung bevor, nachdem nun der BFH die Probleme des Grundsteuergesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Die Änderung der Grundsteuer setzt voraus, dass die sich in Deutschland 40 Mio. Grundstücke neu bewertet werden müssten, was zu sehr hohen Kosten führen würde“, so der Vorsitzende abschließend.


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