Donnerstag, 09. August 2012

BGH sichert Recht auf freie Zufahrt zu eigenem Grundstück


Von: Haus & Grund

Blockierendes Fahrzeug auf öffentlicher Straße muss entfernt werden

Ein Grundstückseigentümer darf von einem Autofahrer die Entfernung seines auf einer öffentlichen Straße abgestellten Fahrzeuges verlangen, wenn dieses die Einfahrt zum Grundstück blockiert. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 154/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

„Das Zuparken privater Grundstückseinfahrten ist ein häufiges und äußerst ärgerliches Problem. Mit seinem Urteil weitet der BGH das Recht des Eigentümers auf die Benutzung des eigenen Grundstücks auf die erschließende Straße aus“, kommentierte Haus & Grund-Jurist Kai Warnecke. Zugangsbehinderungen könne der Eigentümer unabhängig davon abwehren, ob sie im öffentlichen Straßenraum oder auf seinem eigenen Grundstück stattfänden.

Laut BGH ist es entscheidend, ob es zu einer tatsächlichen Behinderung kommt, wenn die Grundstückseinfahrt blockiert wird. Eine Eigentumsbeeinträchtigung liegt daher nicht vor, wenn in der Zeit der Blockierung niemand die Grundstückseinfahrt nutzen möchte. Darüber hinaus ist eine kurzfristige Blockade der Zufahrt zum Be- und Entladen unter Nachbarn zu dulden.


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