Sonntag, 08. Juli 2012

Energetische Gebäudesanierung wirksam steuerlich fördern


Von: Haus & Grund

„Wenn die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudeerneuerung das Sanierungstempo wirksam erhöhen soll, ist das Gesetz noch an einigen Stellen deutlich nachzubessern. Jetzt muss zügig ein Vermittlungsverfahren eingeleitet werden.“ Das forderte Haus & Grund-Generalsekretär Andreas Stücke heute in Berlin. Zuvor war bekannt geworden, dass das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden am Widerstand der Länder gescheitert war.

Stücke begrüßte die vom Bundestag vorgesehenen Sonderregelungen für Gebäudesanierungen, kritisierte aber die geplanten hohen energetischen Anforderungen. Die verlangten 85 Prozent Energieverbrauch im Vergleich zum heutigen Neubaustandard seien im sanierten Altbaubestand regelmäßig nicht zu erreichen. Er schlug stattdessen eine Richtgröße von 115 Prozent vor. „Wenn die steuerliche Förderung wirklich einen Sanierungsanreiz für private Eigentümer bieten soll, müssen die strengen Anforderungen deutlich gesenkt werden“, sagte Stücke.

Zudem forderte er, den steuerlichen Anreiz auch für selbstnutzende Hauseigentümer zu öffnen, die nicht eine Komplettsanierung vornehmen, sondern nur einzelne Maßnahmen vornehmen möchten. „In der Realität wird das Gros der Eigentümer nur Einzelmaßnahmen durchführen können. Für mehr reichen bei den meisten die finanziellen Mittel nicht aus“, sagte Stücke.


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